Die Grünen im Römer sehen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen ein wichtiges Signal für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Gleichzeitig sollte die Entscheidung eine deutliches Signal an die Landesregierung sein, die Revision gegen das Nachtflugverbot zurückzunehmen. Das Gericht hat entschieden, dass nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn vorerst keine Nachtflüge am Frankfurter Flughafen stattfinden dürfen.
“Der Wortbruch der Hessischen Landesregierung beim Nachtflugverbot zahlt sich nicht aus. Die Vernunft hat hier über die einseitigen Interessen, die die Hessische Landesregierung beim Ausbau des Flughafens vertritt, vorerst gesiegt“, so Martina Feldmayer umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Römer. “Verkehrsminister Posch sollte endlich zum Mediationsergebnis zurückkehren, einem absoluten Nachtflugverbot.“
Der Flughafenausbau wird mit seiner Kapazitätssteigerung zu einer zusätzlichen Lärmbelastung für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger führen. Das ist einer der Gründe, warum die Fraktion der Grünen im Römer den Ausbau ablehnt. Es gilt jetzt, zumindest in der Nacht für eine spürbare Lärmentlastung zu sorgen. “Und hier kann nur ein Nachtflugverbot helfen“, ist sich Feldmayer sicher.
Auch die Koalition aus CDU und Grünen in Frankfurt hatte im Sommer 2006 im Einklang mit dem Magistrat beschlossen, dass ein Nachflugverbot sichergestellt und einklagbar festgeschrieben werden soll und diese Position die letzten Jahre unmissverständlich vertreten.
“Für uns steht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Die Expansionspolitik des Flughafenbetreibers, die mit immer mehr Flächenverbrauch, Naturzerstörung und Lärmbelastung für die Bürger einhergeht, führt in die falsche Richtung. Wir Grüne wollen eine nachhaltige Wirtschaftspolitik, die im Einklang mit den Interessen der Menschen in der Region und in Frankfurt steht, denn nur diese ist auf die Dauer zukunftsfähig“, so Feldmayer abschließend. “In diesem Sinne ist zu hoffen, dass die Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheitert und die Menschen aus Frankfurt und der Rhein-Main-Region durch ein Nachtflugverbot geschützt werden.“




