Mit Bedauern nehmen die GRÜNEN im Römer zur Kenntnis, dass der Eilantrag der Stadt Frankfurt gegen das Braunkohlestaub-Kraftwerk in Fechenheim durch das zuständige Verwaltungsgericht abgelehnt wurde.
“Sollte sich die Rechtsauffassung der 8. Kammer des VG Frankfurt durchsetzen, stehen die Kommunen vor einem großen Dilemma. Einerseits erwarten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die EU und der Bund von den Kommunen erhebliche Beiträge zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz. Andererseits gesteht das Verwaltungsgericht den Kommunen bei Vorhaben, die auf die Erreichbarkeit dieser Ziele wesentlichen Einfluss haben, keinerlei Beteiligungs- oder Klagerechte zu, obwohl sensible kommunale Liegenschaften, z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen betroffen sind”, so Martina Feldmayer umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Römer und Helmut Ulshöfer Stadtverordneter der Grünen im Römer, der für den Ortsbezirk 11 zuständig ist.
Die Kommunen blieben zurück mit hohen Erwartungen bei gleichzeitig vollkommen unzureichenden Instrumenten, diese durchzusetzen. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt stehe damit auch im Konflikt mit der jüngeren Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofs, der die Beteiligungs- und Klagerechte in umweltrelevanten Verfahren zuletzt deutlich erweitert hat.
“Der Verweis des Gerichts darauf, die Kommune dürfe nicht stellvertretend für Bürgerinnen und Bürger tätig werden, kann vor dem Hintergrund des Vorhabens in Fechenheim nur Kopfschütteln auslösen. Denn ohne den Gang der Umweltdezernentin an die Öffentlichkeit wüssten die Bürgerinnen und Bürger in Fechenheim bis heute nichts von dem Braunkohlestaubkraftwerk. Wie hätten diese dann aber ihre eigenen Rechte auf saubere Luft geltend machen sollen? “, so Feldmayer und Ulshöfer weiter. Das Ergebnis dieser Rechtsauffassung wäre, dass es bei solchen Vorhaben auf Frankfurter Gebiet weder Informationsmöglichkeiten für die Kommune oder die Bürgerinnen und Bürger gebe noch irgendwelche Rechtsschutzmöglichkeiten.
Es bleibt zu hoffen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine andere Rechtsauffassung vertritt und sich mit den berechtigten Beschwerden der Stadt Frankfurt auseinandersetzt, meinen die Grünen im Römer abschließend.





